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Digitalisierung

Mit Unterstützung des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG)

Im Oktober 2020 ist das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) in Kraft getreten, um die Digitalisierung und technologische Ausstattung in deutschen Krankenhäusern voranzubringen. Ziel ist eine moderne, effiziente und patientenzentrierte Gesundheitsversorgung.

Auch wir am EVK Gelsenkirchen profitieren von dieser Förderung aus dem Krankenhauszukunftsfonds. 

Die Mittel des KHZG werden sowohl durch den Bund als auch durch die Länder aufgebracht. Das Zukunftsprogramm Krankenhäuser ist Teil des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) und wird durch die Mittel der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) der Europäischen Union, im Rahmen von NextGenerationEU, finanziert. Gefördert werden verschiedene Maßnahmen zur Digitalisierung und Modernisierung sowie zur Verbesserung der Informations- und Cybersicherheit. Damit setzen wir entscheidende Schritte für die Zukunft der Gesundheitsversorgung im Ruhrgebiet. 

Die Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds hat das EVK Gelsenkirchen für die Umsetzung folgender Digitalisierungsprojekte erhalten: