Ethikkomitee

Sie hadern mit schwierigen, ethisch fordernden Fragen oder Konflikten? Dann lassen Sie sich bei uns beraten. Das Ethikkomitee des Evangelischen Klinikums Gelsenkirchen ist geschult und erfahren, hört aufmerksam zu und gibt Ihnen hilfreiche Empfehlungen. Wenn Ihnen eine Entscheidung allein schwerfällt, Sie professionelle Unterstützung suchen oder Klarheit für die beste Lösung brauchen, helfen wir Ihnen gerne.

Was ist eine Ethikberatung im Krankenhaus?

In fast jedem Behandlungsverlauf können unerwartet schwierige und ethisch kontroverse Situationen entstehen. Solche widerstreitenden Abwägungen können eine anspruchsvolle Entscheidungsfindung mit sich bringen. In unseren ethischen Beratungen geht es nicht selten um Fragestellungen wie:

  • Soll eine Behandlung ausgeweitet oder begrenzt werden?
  • Was ist das Bestmögliche in dieser Behandlungssituation für den Patienten?

Eine Ethikberatung kann übrigens von allen Beteiligten in Anspruch genommen werden: Von Klinikmitarbeitenden, Patientinnen und Patienten sowie Angehörigen. Das Ethikkomitee bietet ihnen Beratung, Information und Entscheidungshilfen in ethischen Konfliktsituationen.

Wie läuft eine Ethikberatung ab?

Nach Anhörung aller an der Pflege und Behandlung Beteiligten erarbeitet das Ethikkomitee eine Empfehlung. Diese ist individuell und orientiert sich an der konkreten Situation des Einzelfalles.

Grundlage der ethischen Entscheidungsfindung ist dabei immer der erkennbare Patientenwille. Vorteilhaft ist es daher, wenn die Patientin oder der Patient den eigenen Willen bereits vorsorglich klar bekundet hat. Folgende Dokumente helfen uns dabei, diesem Willen auch Folge zu leisten:

Die Patientenverfügung
Dies ist eine gesetzlich bindende Grundlage für ethische Entscheidungen über medizinische Maßnahmen und dokumentiert den Patientenwillen.

Die Vorsorgevollmacht
Ist eine Vorsorgevollmacht ausgestellt worden, hat die betroffene Person bereits im Vorfeld einen sie vertretenden Menschen benannt. Nur für den Fall, dass die Patientin oder der Patient nicht mehr entscheidungsfähig ist, soll dieser Mensch an ihrer oder seiner Stelle bestimmen.

Die Betreuungsverfügung
Sollte die Patientin oder der Patient nicht mehr zu Entscheidungen in der Lage sein, bestimmt das Betreuungsgericht (Amtsgericht) einen gesetzlichen Betreuer. In der Regel handelt es sich dabei um einen nahestehenden Angehörigen. Jeder Mensch kann aber schon vorsorglich in einer Betreuungsverfügung bestimmen, wer ihn betreuen und was geschehen soll. Das Gericht überwacht, dass diese Vorgaben auch eingehalten werden.

Weitere Informationen und ausfüllbare Dokumente haben wir unten zum Download unter „Patientenvorsorge“ für Sie zusammengestellt.

Wie ist eine Ethikberatung anzufordern?

Sie können eine klinische Ethikberatung beantragen, indem Sie dem Ethikkomitee folgende Daten und Information formlos mitteilen:

  • Namen der anfordernden Person
  • Ihre Anschrift bzw. Erreichbarkeit
  • ggf. Namen und Station der Patientin/des Patienten
  • Hintergrund der ethischen Fragestellung

Schreiben Sie gerne eine E-Mail an: ethikkomitee@evk-ge.de

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