Mitarbeitervertretung

Anlaufstelle für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Wir vertreten tarifliche, zwischenmenschliche oder private Belange und bieten eine sichere Anlaufstelle für alle Mitarbeitenden. Wir stehen ihnen für Gespräche zur Verfügung, informieren sie zu ihren Rechten und Pflichten und haben ein offenes Gehör für alle beruflichen und privaten Anliegen.
Alle MAV-Mitglieder haben sich mit Aufnahme ihrer Tätigkeit schriftlich an die Schweigepflicht nach §22 MVG-EKD gebunden, so dass sich Mitarbeitende vertrauensvoll an uns wenden können.

Aufgaben der MAV

Anlaufstelle für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Wir vertreten tarifliche, zwischenmenschliche oder private Belange und bieten eine sichere Anlaufstelle für alle Mitarbeitenden. Wir stehen ihnen für Gespräche zur Verfügung, informieren sie zu ihren Rechten und Pflichten und haben ein offenes Gehör für alle beruflichen und privaten Anliegen.
Alle MAV-Mitglieder haben sich mit Aufnahme ihrer Tätigkeit schriftlich an die Schweigepflicht nach §22 MVG-EKD gebunden, so dass sich Mitarbeitende vertrauensvoll an uns wenden können.

Verbesserte Dienstvereinbarungen

Wir stehen im engen Austausch mit der Geschäftsführung und der Pflegedirektion und treffen oder verändern Dienstvereinbarungen zugunsten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dazu gehören zum Beispiel Überstundenregelungen oder die Bezuschussung einer Arbeitsplatzbrille.

Mitspracherecht bei Vertraglichem

Egal ob Einstellung, Kündigung, Versetzung, höhere Gruppierung oder Weiterbeschäftigung: Verschiedene Formen der Mitbestimmung geben uns die Möglichkeit, jeden Vertrag zu prüfen und ihm im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zuzustimmen. Wöchentliche Sitzungen ermöglichen es uns, zeitnah Anträge zu bearbeiten.

nach oben