Hinweise zur Verfügbarkeit der elektronischen Patientenakte (ePA)

Das EVK kann noch nicht mit der Elektronischen Patientenakte (ePA) arbeiten, da Software-Hersteller und Krankenkassen die Nutzung bisher nur in wenigen Test-Krankenhäusern ermöglichen.
Grafik: Bundesministerium für Gesundheit

Die elektronische Patientenakte (ePA) wird derzeit von den Krankenkassen und Systemanbietern in speziell ausgewählten Krankenhäusern und Praxen getestet – das Evangelische Klinikum und die Praxen des Medizinischen Versorgungszentrums gehören nicht dazu.

Das bedeutet: Wir können Ihre Daten auf der ePA nicht auslesen, um beispielsweise Überweisungen/Einweisungen zu erfassen, Ihre Daten aus der aktuellen Behandlung zu speichern oder eingestellte Befundberichte, Arztbriefe oder andere Dokumente einzusehen. Wir benötigen daher nach wie vor Ihre Überweisung oder Einweisung in Papierform.

Bei der Nutzung der ePA ist das Evangelische Klinikum Gelsenkirchen von den Software-Herstellern sowie den Krankenkassen, die die ePA-Daten verwalten und bereitstellen, abhängig. Wir können den Prozess nicht beschleunigen und müssen weiterhin die herkömmlichen Verfahren nutzen.

Wir bitten Sie deshalb noch um etwas Geduld, wenn Sie bereits eine ePA haben. Bitte bringen Sie von Ihrem niedergelassenen Arzt Ihre Überweisung/Einweisung weiterhin in Papierform mit.
 

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