Hausordnung für Patienten und Besucher

In unserem Klinikum treffen täglich viele Menschen zusammen: Patienten, Mitarbeiter und Besucher. Um das Zusammenleben für alle möglichst rücksichtsvoll und störungsfrei zu gestalten, bitten wir die Regeln unserer Hausordnung zu beachten und einzuhalten.

Diese Hausordnung tritt im Dezember 2019 in Kraft.

Geltungsbereich

Der Aufenthalt im Krankenhaus erfordert im Interesse der Patienten besondere Rücksichtnahme und Verständnis. Diese Hausordnung legt die grundsätzlichen Regeln für einen verträglichen Umgang miteinander fest. Die Bestimmungen der Hausordnung gelten für alle Patienten mit der Aufnahme in das Evangelische Klinikum Gelsenkirchen (EVK).


Für Besucher und sonstige Personen wird die Hausordnung mit dem Betreten des Krankenhausgeländes verbindlich. Die Hausordnung ist Bestandteil der Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) der Evangelisches Klinikum Gelsenkirchen GmbH.

Allgemeines

  1. Jeder hat sich so zu verhalten, dass eine Beeinträchtigung von Personen, Sachwerten und der Krankenversorgung ausgeschlossen ist.
  2. Die dienstlichen Anordnungen und Weisungen der Ärzte, des Pflegepersonals und der Krankenhausverwaltung sind zu befolgen.
  3. Alkohol kann in Verbindung mit Medikamenten erhebliche Nebenwirkungen verursachen. Bitte verzichten Sie während Ihres Aufenthaltes in unserem Hause auf Alkohol. Der Drogenkonsum ist untersagt.
  4. Rauchen und offenes Licht (z.B. Kerzen) sind nicht gestattet.
  5. In allen Bereichen des Krankenhauses ist größtmögliche Ruhe einzuhalten.
  6. Aus hygienischen Gründen ist in den Räumen des Krankenhauses und bei Einrichtungsgegenständen auf größtmögliche Sauberkeit zu achten.
  7. Das Mitbringen von Tieren ist im gesamten Krankenhausbereich (einschließlich Grün- und Verkehrsflächen) untersagt, ebenso das Füttern von Wildtieren in diesem Bereich.
  8. Der Aufenthalt in den Betriebs- und Wirtschaftsräumen des Krankenhauses ist nur mit Erlaubnis gestattet.
  9. Patienten und Besucher haben sich so zu verhalten, dass religiöse Handlungen nicht gestört werden.
  10. Das Benutzen von Rollerblades, Skateboards u.ä. ist auf dem gesamten Krankenhausgelände untersagt.

Aufenthalt der Patienten

  1. Die Zuweisung des Krankenbettes erfolgt durch den zuständigen Arzt oder das zuständige Pflegepersonal der Station bzw. durch den zuständigen Arzt der Notaufnahme.
  2. Während der ärztlichen Visiten, der Behandlungs-, Pflege- und der Essenszeiten bitten wir anwesend zu sein.
  3. Wir bitten Sie, das Krankenzimmer nur in entsprechender Kleidung (z.B. Morgen- oder Bademantel bzw. Trainingsanzug) zu verlassen.
  4. Auf Mitpatienten ist entsprechend Rücksicht zu nehmen. Der Betrieb privater TV-Geräte ist nicht gestattet. Der Anschluss und Betrieb anderer privater Geräte (z.B. Heizgeräte, Wasserkocher, Klimageräte etc.) ist im Krankenhaus nicht erlaubt. Ausgenommen sind Geräte, die der Körperpflege dienen (z.B. Rasierapparat, Föhn).
  5. Ihr Mobiltelefon können Sie bei uns generell einsetzen, außer in sensiblen, besonders gekennzeichneten Bereichen wie z.B. MRT, CT. Vermeiden Sie jedoch die Nähe von medizinisch-technischen Geräten (Mindestabstand 1 m) und bedenken Sie, dass sich Ihre Mitmenschen durch lautes Telefonieren gestört fühlen könnten.
  6. Das EVK bietet seinen Patienten als Service kostenlose WLAN-Nutzung im Foyer, im Bereich der Patientencafeteria und auf einigen Stationen an. Die Anleitung dazu entnehmen Sie bitte Ihrer Info-Mappe oder wenden sich an die Mitarbeiter am Empfang.
  7. Wertsachen und Geld sollen den Angehörigen mit nach Hause gegeben werden. Falls dies nicht möglich ist, können Sie Wertsachen im Safe unseres Krankenhauses deponieren. Sprechen Sie die Mitarbeiter der Patientenanmeldung oder die Pflegekräfte auf der Station darauf an, wenn Sie diesen Service in Anspruch nehmen möchten.
  8. Patienten mit Infektionen oder von geschlossenen Krankenstationen dürfen diese nur mit Genehmigung des Arztes verlassen.
  9. Patienten, die das Krankenhausgelände vorübergehend verlassen wollen, benötigen hierfür eine Erlaubnis des Arztes.

Besuche

  1. Krankenbesuche sind auf normalen Stationen in der Zeit von 10:00 bis 19:30 Uhr erlaubt, sofern der behandelnde Arzt nicht weitergehende Einschränkungen anordnet. Auf der Station D1 sind Besuche von 14:00 bis 20:00 Uhr, auf der Station B4 und Stroke Unit von 14:00 bis 18:00 Uhr und auf der Intensiv- station (C1) von 10:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr möglich.
  2. Außerhalb der Besuchszeiten können mit ärztlicher Erlaubnis unter Rücksichtnahme auf die mittägliche Bettruhe Ausnahmen zugelassen werden, z.B. bei Schwerkranken.
  3. Im Infektionsbereich und auf den Intensivpflegestationen sind Besuche nur nach vorheriger Anmeldung und mit ärztlicher Erlaubnis möglich. Besucher dieser Bereiche müssen die vorgesehene Schutzkleidung anlegen und bis zum Verlassen tragen, wenn dies vom Arzt festgelegt oder aus pflegerischer Sicht notwendig ist.
  4. Personen, die an übertragbaren Krankheiten leiden oder in deren Hausgemeinschaft solche Krankheiten herrschen, dürfen das Krankenhaus nicht betreten. Betrunkenen oder unter Einfluss anderer Drogen stehenden Personen kann der Zutritt verwehrt werden.
  5. Kinder unter 14 Jahren sollen Patienten nur in Begleitung Erwachsener besuchen.
  6. Mit Rücksicht auf die Patienten sollten bei Gruppenbesuchen die Zahl der Besucher drei Personen nicht überschreiten.
  7. Durch das Verhalten der Besucher oder Dritter dürfen Patienten, Personal und andere Personen im gesamten Krankenhausgelände weder belästigt, behindert noch gefährdet werden.
  8. Das Mitbringen von Topfpflanzen ist wegen des Infektionsrisikos nicht gestattet.
  9. Beim Betreten und Verlassen des Krankenhauses bitten wir um eine gründliche Händedesinfektion, um unseren Hygienemaßstäben entgegenzukommen.

Krankenhauseinrichtungen

  1. Die Einrichtungen des Krankenhauses sind von den Benutzern schonend zu behandeln. Die Haftung für schuldhaft verursachte Beschädigungen richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Die Umstellung oder das Auswechseln von Einrichtungsgegenständen sowie die selbständige Bedienung von Behandlungsgeräten sind nicht gestattet.

Heil- und Arzneimittel

  1. Die verordneten Heil- und Arzneimittel werden den Patienten von den Ärzten oder auf ärztliche Anweisungen durch das Pflegepersonal verabreicht.
  2. Bitte stimmen Sie die Einnahme anderer Heil- und Arzneimittel, als die vom Krankenhausarzt verordneten, mit diesem ab.

Verpflegung

  1. Die Verpflegung der Patienten richtet sich nach dem allgemeinen Speiseplan oder nach besonderer ärztlicher Anordnung (z.B.Diät).
  2. Speisereste dürfen aus hygienischen Gründen nicht aufbewahrt werden.

Verbot von Sammlungen, gewerblicher und parteipolitischer Betätigung

  1. Betteln, Werben, Feilbieten von Waren, Auftritte, Veranstaltungen, Verteilen von Prospekten und Handzetteln sowie parteipolitische Betätigungen sind auf dem gesamten Krankenhausgelände untersagt. Ausnahmen bedürfen der Erlaubnis der Geschäftsführung.

Lob / Beschwerden / Anregungen

  1. Für Lob, Anregungen und Kritik füllen Sie bitte unseren Patientenfragebogen aus oder wenden Sie sich an Ihren zuständigen Arzt oder das Pflegepersonal, das Qualitätsmanagement oder den Patientenfürsprecher. Wir sind stets bemüht, Ihren Wünschen entgegenzukommen und Abläufe zu optimieren.

Hausrecht

  1. Die Geschäftsführung übt das Hausrecht aus. Während der Dienstzeit (7:00 bis 16:00 Uhr) sind der Chefarzt und die Oberärzte der Klinik für Akut- und Notfallmedizin dazu beauftragt. Nach 16:00 Uhr wird das Hausrecht vom Diensthabenden Chirurgen ausgeübt.
  2. Zur Wahrung von Persönlichkeitsrechten sind Film-, Fernseh-, Ton- , Video- und Fotoaufnahmen auf dem gesamten Krankenhausgelände untersagt. Ausnahmen davon bedürfen der Erlaubnis der Geschäftsführung und der betreffenden Personen (siehe hierzu auch Anhang Fotohinweise).

Zuwiderhandlungen

  1. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung wird grundsätzlich eine Ermahnung ausgesprochen. Bei wiederholten oder groben Verstößen können die betreffenden Patienten, sofern medizinisch vertretbar, entlassen, sowie Besucher und sonstige Personen aus dem Krankenhaus verwiesen werden und ggf. Hausverbot erteilt werden. Die Verstöße können als Hausfriedensbruch geahndet werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn einer begründeten Aufforderung, das Krankenhaus oder das Krankenhausgelände zu verlassen, nicht nachgekommen wird.
  2. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, insbesondere bei schuldhafter Beschädigung von Krankenhauseigentum, bleibt vorbehalten.

Foto- und Filmrechte

Ihr Persönlichkeitsrecht und das unserer Mitarbeitenden sind uns sehr wichtig. Aus diesem Grund sind Foto- und Videoaufnahmen auf dem gesamten Krankenhausgelände untersagt. Ausnahmen hiervon bedürfen der Erlaubnis der Geschäftsführung. Gemäß § 22 Satz 1 KunstUrhG dürfen Abbildungen einer erkennbaren Person grundsätzlich nur dann verbreitet oder zur Schau gestellt werden, wenn deren Einwilligung vorliegt (Recht am eigenen Bild). Bei Verletzung des persönlichen Lebensbereiches (Persönlichkeitsrecht) drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren und/oder hohe Geldstrafen. Schadenersatzansprüche sind ebenfalls möglich.

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