Wer trifft für mich Entscheidungen, wenn es drauf ankommt?

Wer kann für mich sprechen, wenn ich es nicht kann? Wer darf wichtige Angelegenheiten stellvertretend für mich regeln?
Martin Lorenz, Mitglied des Ethikkomitees und Leitung Überleitungsmanagment / Sozialdienst erklärt, worauf man beim Ausfüllen von Vorsorgedokumenten achten sollte.

Das Leben ist nicht immer planbar und es können jederzeit Situationen entstehen, in denen wir uns nicht mehr ausreichend äußern können. Vorsorgedokumente können dabei helfen, den eigenen Willen vorab festzuhalten. Dr. Jutta Schröder, Vorsitzende des Ethikkomitees und Chefärztin der Klinik für Schmerztherapie und Palliativmedizin, und Martin Lorenz, Mitglied des Ethikkomitees und Leitung Überleitungsmanagment / Sozialdienst stellen in der Informationsveranstaltung verschiedene Vorsorgedokumente vor. Sie erklären, wie man die Dokumente richtig ausfüllt und worauf man achten sollte. Die beiden Referenten stehen nach dem Vortrag für einen Austausch und Fragen zur Verfügung.

Informationsveranstaltung zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

5. Juli 2023, 16:30 – 18:00 Uhr

Evangelisches Klinikum Gelsenkirchen
Konferenzraum 1, Ebene 10
Munckelstraße 27, Gelsenkirchen

Anmeldung unter 0209 160-2701.

Dr. Schröder, Vorsitzende des Ethikkomitees und Chefärztin der Klinik für Schmerztherapie und Palliativmedizin, berät zu verschiedenen Vorsorgedokumenten.

Über das Ethikkomitee im EVK

Bei einer schweren Erkrankung oder einer rapiden Verschlechterung des Allgemeinzustands kann es dazu kommen, dass eine Patientin oder ein Patient nicht mehr in der Lage ist, sich zu verständigen. Sind dann Eingriffe in den Körper oder lebenserhaltende Maßnahmen notwendig, stehen Angehörige häufig vor ethischen Fragestellungen, z. B.: Soll eine Ernährungssonde gelegt werden? Soll die Person bestimmte Medikament erhalten? Soll im Ernstfall eine Reanimation stattfinden?

Selbst wenn die Person ihren Willen zuvor schriftlich oder mündlich kommuniziert hat, sind sich Angehörige und Behandelnde manchmal nicht sicher, ob die Maßnahmen und Therapieoptionen wirklich dem Wunsch der Patientin oder des Patienten entsprechen. Dann können sie sich an das Ethikkomitee wenden. Das Ethikkomitee im EVK macht sich ein Bild über die Patientin oder den Patienten, setzt sich mit den behandelnden Personen und den Angehörigen zusammen und berät sie. Die Ethikberatung dient immer dazu, die im Sinne der Patientin oder des Patienten beste Lösung zu finden. Das Team ist geschult und erfahren, hört aufmerksam zu und spricht Empfehlungen aus.

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