Vor Ihrem Aufenthalt

Mit dieser Übersicht finden Sie alles Wichtige an Formalien, Regeln und Abläufen, die Sie vor Ihrem Aufenthalt bei uns wissen sollten.

Ambulante Behandlung

Wenn Sie sowohl die Nacht vor und nach der Behandlung nicht in unserem Klinikum bleiben müssen, sprechen wir von einer ambulanten Behandlung. Eine ambulante Behandlung erfolgt in den meisten Fällen nach einer Überweisung durch Ihren/Ihre Ärzt:in.

Zum Behandlungsspektrum zählen kleinere operative Eingriffe aber auch andere spezielle Leistungen. Um diese Leistungen durchführen zu können, muss eine Ermächtigung, auch Genehmigung genannt, vorliegen.

Stationäre Behandlung

Stationäre Behandlungen sind in der Regel geplant – außer es handelt sich um einen Notfall. Bereits im Voraus stellt der/die Ärzt:in Ihnen einen Einweisungsschein aus. Vor- und Nachsorgeuntersuchungen sowie alle weiteren Leistungen werden durch diesen Einweisungsschein abgedeckt.

Checkliste

Unsere Checkliste für die wichtigsten Dinge, die Sie zur Aufnahme in unserem Haus mitbringen sollten:
 

  • Bei einem stationären Aufenthalt: Einweisungsschein Ihres Hausarztes oder behandelnden Facharztes

  • Bei einem abulanten Aufenthalt: Überweisung

  • Personalausweis

  • Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Krankenkassenkarte

  • Wenn Sie privat versichert sind: Klinik-Card / Angaben zur Privatkrankenversicherung

  • Eventuelle Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse

  • Eventuelle Kostenübernahme vom Sozialamt

  • Aktuelle Arzt-Briefe, Vorbefunde, Röntgenbilder und Berichte Ihres Hausarztes bzw. einweisenden Arztes, einer anderen Klinik oder Pflegeeinrichtung

  • Medikamentenplan

  • Körperpflegeartikel

  • Handtücher / Duschtücher

  • Bademantel / Nachtwäsche / Jogginganzug / Hausschuhe

  • Kopfhörer für Ihr Fernseh-/Radiogerät

  • Eventuell eine schriftliche Patientenverfügung. Bringen Sie die Verfügung - unabhängig von Ihrem Alter - gerne mit

  • Gegebenenfalls eine Vorsorgevollmacht

Aufnahme

Die Aufnahme in ein Krankenhaus erfordert leider einige Formalitäten. Hierbei begleitet Sie unser Team der Patientenaufnahme. Zunächst werden Sie nach Ihren Personalien und Ihrer Krankenkassenzugehörigkeit befragt. In der Patientenaufnahme erhalten Sie auch eine erste Orientierung.

Ihre gesetzliche Krankenversicherung

Als Krankenkassenmitglied oder Familienversicherter sollten Sie zur Aufnahme bestenfalls einen Kostenübernahmeschein Ihrer Kasse mitbringen. Zumindest benötigen wir einen Einweisungsschein Ihrer behandelnden Ärztin bzw. Ihres Arztes, möglichst mit Mitgliedschaftsbestätigung (Versichertenkarte) Ihrer Krankenkasse.

Für den Fall, dass Sie keinen Kostenübernahmeschein und keine Mitgliedschaftsbestätigung mitbringen können, benötigen wir folgende Angaben über Ihre Krankenhauszugehörigkeit:

  • genaue Anschrift der Krankenkasse,
  • Zweigstellenbezeichnung und
  • Ihre Versichertennummer.
Vorauszahlungen

Von Selbstzahlenden und Patientinnen oder Patienten, die weder einen Kostenübernahmeschein vorlegen, noch eine Kassenmitgliedschaft nachweisen können, müssen wir eine Vorleistung verlangen. Diese Rechnung für zehn Tage Aufenthalt ist im Voraus zu begleichen.

Die Vorauszahlung können Sie an der Kasse in der Patientenaufnahme entrichten

  • in bar,
  • per Scheck oder
  • per EC-/Debitkarte.
Patienteneigenbeteiligung (Zuzahlung)

Durch die Gesundheitsreform haben sich auch im Krankenhausbereich einige wesentliche Änderungen ergeben. Als Kassenpatient oder -patientin betrifft Sie insbesondere die Eigenbeteiligungsregel.

Denn Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung haben laut Gesetz eine Eigenbeteiligung zu leisten.
Dies gilt für Krankenversicherte der/einer

  • AOK,
  • IKK,
  • landwirtschaftlichen Krankenkasse,
  • Bundesknappschaft,
  • Betriebskrankenkasse oder
  • Ersatzkasse.

In der Praxis bedeutet das: Sie als gesetzlich Versicherter entrichten für jeden Tag Ihres Krankenhausaufenthalts (auch für den Aufnahme- und Entlasstag) einen festen Betrag an uns: die Eigenbeteiligung (Zuzahlung). Wir leiten gesetzesgemäß Ihre zugezahlten Beträge direkt an Ihre Krankenkasse weiter, darum brauchen Sie sich also nicht zu kümmern.

Die Zuzahlung je Krankenhaus-Tag ist innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt: Für höchstens 28 Tage insgesamt müssen Sie sich an Krankenhauskosten beteiligen. Ganz gleich, ob Sie nur in einem oder mehreren Kliniken stationär versorgt wurden.

Haben Sie im laufenden Kalenderjahr bereits eine Zuzahlung an ein Krankenhaus geleistet?
Teilen Sie uns dies bitte an der Kasse oder in der Aufnahme mit, damit wir die Zuzahlungsbegrenzung berücksichtigen können. Noch besser: Sie legen uns Quittungen über schon entrichtete Eigenbeteiligungen vor. Eigenbeteiligungsquittungen sollten Sie deshalb stets bis zum Ende des Kalenderjahres aufbewahren.

Unter bestimmten Umständen sind Sie von der Zuzahlungspflicht befreit. Sie besitzen bereits einen Befreiungsausweis Ihrer Versicherung? An der Kasse oder Aufnahme werden unsere Mitarbeiterinnen dies prüfen, sprechen Sie dort einfach vor.

Unsere Kasse ist für Sie geöffnet:

  • montags bis donnerstags von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
  • freitags von 7:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an die Pforte. 

Wahlleistungen

Falls Sie Wahlleistungen wie

  • Chefarztbehandlungen,
  • Unterbringung in einem 1-Bett- oder 2-Bett-Zimmer,
  • Telefon u. ä.

in Anspruch nehmen möchten, teilen Sie uns dies bitte direkt bei der Aufnahme mit.

Unterbringung einer Begleitperson

Wenn erforderlich, versuchen wir die Unterbringung Ihres Ehepartners oder einer anderen Vertrauensperson während Ihres stationären Aufenthaltes zu ermöglichen.

Über die Kosten für die verschiedenen gebührenpflichtigen Optionen informiert Sie gerne das Team unserer Patientenaufnahme. Sie erreichen Ihre Ansprechpartner:innen in der Zeit von 10:00 bis 15:00 Uhr über die Rufnummer 0209 160-54240 oder -54241.

Weitere Informationen

Sie haben Fragen zu Pflegesatzgestaltung und Aufenthaltsbedingungen? Im Aufnahmebüro und in der stationären Abrechnungsstelle sind wir Ihnen gerne behilflich.  

Rufnummern der Kolleginnen und Kollegen im Patienten-Service:
Zentrale: 0209 160-0
Patientenmanagement: 0209 160-54240 / -54241
Stationäre und ambulante Abrechnung: 0209 160-4230 / -4235

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